Unsere Schutzgebühren
mehrfach entwurmt, kastriert, gechipt, (evtl. tätowiert) -> 120 €
mehrfach entwurmt, kastriert, gechipt, (evtl. tätowiert), einfach geimpft -> 140 €
mehrfach entwurmt, kastriert, gechipt, (evtl. tätowiert), zweifach geimpft -> 160 €
Für Rasse- oder Mixkatzen erlauben wir uns zum Schutz der Tiere vor einem Weiterverkauf eine höhere Schutzgebühr bis zu 250€ zu erheben.
Warum eine Schutzgebühr/Aufwandsentschädigung?
Wie der Name bereits suggeriert, dient diese Gebühr zum einem dem Schutz unserer Tiere. Leider teilen manche Menschen heute immer noch die Einstellung „was nichts kostet, ist nichts wert“. Natürlich kann eine Gebühr nicht aufwiegen, was ein Lebewesen – ein Individuum – wert ist, jedoch kann sie teilweise unüberlegte Anschaffungen verhindern. Auch mussten wir erschreckende Anfragen erhalten, in denen ein Kätzchen kostengünstig z.B. als Schlangenfutter dienen sollte oder allgemein sehr unachtsam mit den Tieren umgegangen wird nach dem Motto: „Gibt sie ja umsonst und man bekommt leicht Ersatz.“. Diese Schicksale möchten wir unseren Katzen und Katzenkindern durch die Erhebung dieser Gebühr ersparen.
Zum anderen ist eine Schutzgebühr auch eine gewisse Aufwandsentschädigung, die jedoch nur einen kleinen Teil der angefallenen Tierarztkosten deckt. Da wir keinerlei staatliche Zuschüsse erhalten, finanzieren wir uns ausschließlich aus Spenden.
Im Folgendem möchten wir die standardmäßig anfallenden Tierarztkosten bei einem gesunden Katzenkind erläutern:
3-fache Entwurmung: 40 €
2-fache Impfung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche: 100 €
Kastration weiblich: 200-240 €
Kastration männlich: 140 €
Tätowierung: 20 €
Chip: 20 €
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320-420 €
In dieser Rechnung sind weder Futter- und Streukosten berechnet, noch weitere Tierarztbehandlungen aufgeführt, die bei einem kranken Tier nötig werden und leider die Regel darstellen. Gerade Katzenkinder werden oft krank zu uns gebracht und verursachen massive Kosten, genauso wie ältere und chronisch kranke Tiere.
