Ratgeber

Unkastrierte Katzen werden mehrfach im Jahr rollig (ergo viele Schwangerschaften pro Jahr möglich), bei Wohnungskatzen besteht die Gefahr der Dauerrolligkeit. Bei unkastrierten Kater markieren in der Regel viel und kämpfen, wodurch sie sich durch Wunden auch mit Krankheiten infizieren können.

Katzen / Kater können bereits mit 4 bzw. 5 Monaten geschlechtsreif werden. Laut der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. sollte die Kastration beider Geschlechter zwischen dem 4. und 5. Lebensmonat erfolgen. Auch eine Frühkastration im Alter von 12 bis 14 Wochen ist möglich.

Kippfenster können bereits nach kurzer Zeit zur Todesfalle für Katzen werden.

Eine Schwangerschaft muss nicht zwangsweise zur Abgabe Ihrer Katze führen. Schutz und Sauberkeit ist hier das A und O und dann klappt auch das Zusammenspiel mit Samtpfoten und der Schwangerschaft.

Wir helfen gerne, wenn wir einen passenden Platz haben. Bitte teilen Sie uns dafür per Mail an info@tierhilfe-sw.de folgendes mit: Name und Alter des Tieres, Charakter und Sozialverträglichkeit, bisherige Haltung, aktuelle Aufenthaltsort, kastriert? geimpft?